Rechtsprechung
BVerwG, 17.02.1977 - VII B 36.76 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zustimmung des Landes zur Erhebung der Lohnsummensteuer - Recht der Gemeinde zur rückwirkenden Durchsetzung der Zustimmung im Klagewege - Gerichtliche Überprüfung von Ermessensentscheidungen - Nachschieben von Ermessensgründen - Rüge der fehlenden Erwähnung und ...
Verfahrensgang
- VG München, 12.03.1974 - M V-7058/72
- VGH Bayern, 05.11.1975 - 162 IV 74
- VGH Bayern, 26.11.1975 - 162 IV 74
- BVerwG, 17.02.1977 - VII B 36.76
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 06.12.1971 - VII B 120.69
Auszug aus BVerwG, 17.02.1977 - 7 B 36.76
Das hat der Senat bereits in seinem Beschluß vom 6. Dezember 1971 - BVerwG VII B 120.69 - (Buchholz 401.5 § 6 GewStG Nr. 3; VerwRspr. 24, 101) zum Ausdruck gebracht.Das Urteil des Berufungsgerichts weicht auch nicht von dem bereits genannten Beschluß des Senats vom 6. Dezember 1971 - BVerwG VII B 120.69 - ab, so daß der weiter geltend gemachte Revisionszulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ebenfalls nicht vorliegt.
- BVerwG, 14.10.1965 - II C 3.63
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 17.02.1977 - 7 B 36.76
Daß die Behörde - entgegen der Ansicht der Klägerin - nicht gezwungen ist, alle ihre Überlegungen in ihrem Bescheid bekanntzugeben, sondern die Möglichkeit hat, wesentliche Erwägungen, die sie im Zeitpunkt ihrer Entscheidung tatsächlich angestellt hat, auch erst im verwaltungsgerichtlichen Verfahren anzugeben - allerdings ohne den Verwaltungsakt in seinem Wesen zu verändern oder die Rechtsverteidigung des betroffenen Klägers zu beeinträchtigen -, ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (z.B. Urteil vom 14. Oktober 1965 - BVerwG II C 3.63 -, BVerwGE 22, 215 [218] Beschluß vom 8. Mai 1972 - BVerwG VII B 58.71 -). - BFH, 07.08.1974 - II R 177/73
Verfassungsmäßigkeit - Anhalt - Wahrscheinlichkeit - Grundpfandrecht - Ersparung …
Auszug aus BVerwG, 17.02.1977 - 7 B 36.76
Das gilt besonders für den vorliegenden Fall; denn die Rüge, daß das angefochtene Urteil sich nicht mit einem von der Klägerin gestellten Klageantrag auseinandergesetzt habe, kann nur auf Tatsachen gestützt werden, die in dem Tatbestand des angefochtenen Urteils enthalten sind (vgl. Beschluß vom 9. Juni 1970 - BVerwG VI B 22.69 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 62]; Beschluß vom 18. Juli 1973 - BVerwG III B 1.73 - BFHE 113, 540 = BStBl. II 1975, 119). - BVerwG, 18.07.1973 - III B 1.73
Nichtzulassungsbeschwerde bei fehlerhafter Belehrung über die gegen dieses Urteil …
Auszug aus BVerwG, 17.02.1977 - 7 B 36.76
Das gilt besonders für den vorliegenden Fall; denn die Rüge, daß das angefochtene Urteil sich nicht mit einem von der Klägerin gestellten Klageantrag auseinandergesetzt habe, kann nur auf Tatsachen gestützt werden, die in dem Tatbestand des angefochtenen Urteils enthalten sind (vgl. Beschluß vom 9. Juni 1970 - BVerwG VI B 22.69 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 62]; Beschluß vom 18. Juli 1973 - BVerwG III B 1.73 - BFHE 113, 540 = BStBl. II 1975, 119). - BVerwG, 08.05.1972 - VII B 58.71
Auflösung alter Ämter und Bildung eines neuen Amts - Rechtmäßigkeit der …
Auszug aus BVerwG, 17.02.1977 - 7 B 36.76
Daß die Behörde - entgegen der Ansicht der Klägerin - nicht gezwungen ist, alle ihre Überlegungen in ihrem Bescheid bekanntzugeben, sondern die Möglichkeit hat, wesentliche Erwägungen, die sie im Zeitpunkt ihrer Entscheidung tatsächlich angestellt hat, auch erst im verwaltungsgerichtlichen Verfahren anzugeben - allerdings ohne den Verwaltungsakt in seinem Wesen zu verändern oder die Rechtsverteidigung des betroffenen Klägers zu beeinträchtigen -, ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (z.B. Urteil vom 14. Oktober 1965 - BVerwG II C 3.63 -, BVerwGE 22, 215 [218] Beschluß vom 8. Mai 1972 - BVerwG VII B 58.71 -).